Lebensberatung und Sozialberatung

  • WKO-zertifizierter Diplomkurs nach VO 2003

  • Eintragung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung mit unserem Abschluss

  • Investition zwischen € 10.634,28  und € 14.785,- je nach Anmeldezeitpunkt und Zahlungsmodalität – bei Einmalzahlung im Voraus 8% Sofortzahlerskonto

  • Abschluss: Diplom

Ausbildung zum Lebensberater / Sozialberater

Coaching / Lebensberatung und Sozialberatung ist die bewusste und geplante psychologische Beratung und Begleitung von gesunden Menschen jedes Lebensalters in den verschiedensten Problem- und Entscheidungssituationen.

Psychologische Beratung gehört neben Psychologie, Psychotherapie und Medizin zu den vier Säulen der Gesundheitsvorsorge in Österreich. Seit 1990 ist Lebens- und Sozialberatung ein gebundenes, bewilligungspflichtiges Gewerbe lt. BGBl. II Nr. 140/2003 und BGBl. II Nr. 112/2006

Im Sinne der WHO-Gesundheitsdefinition ist die Lebens- und Sozialberatung eine präventive Tätigkeit. Mittels gezielter und strukturierter Gesprächsführung unter Nutzung unterstützender Methoden (auf der Grundlage kommunikationswissenschaftlicher, kurztherapeutischer und psychologischer Erkenntnisse) soll das geistige, seelische, körperliche und soziale Wohlbefinden der Klienten gefördert werden.

Ein großer Teil der methodischen Ausbildung ist im ersten Jahr im NLP&NLPt-Professional Practitioner- und im zweiten Jahr im erweiterten NLP&NLPt-Professional Master Practitioner-Diplomkurs integriert.

Die Ausbildung dauert je nach Vorbildung und Ihrer persönlichen Zeitgestaltung vier bis fünf Semester. Ab September 2024 sind es sechs Semester integriert in ein Bachelor Professional (BPr).

Darüber hinaus werden auch die nötigen theoretischen, juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen spezieller Seminare vermittelt:

Die Coachingausbildung ist hoch qualitativ, wissenschaftlich fundiert und bereichernd. Ein starkes, geduldiges und kompetentes Team unterstützt die TeilnehmerInnen und geht individuell auf die Bedürfnisse ein und repräsentiert die tragende Säule dieser Ausbildung.

A. R.

Seit nunmehr 10 Jahren bin ich Lebens-und Sozialberaterin und vor allem im Bereich Krisenintervention, Trauerarbeit tätig. Die Ausbildung im ÖTZ war und ist für mich die wichtigste Grundlage für meine Tätigkeit. Sie bietet vor allem jedem Einzelnen, sich in seine ganz persönliche Richtung entwickeln zu können.

B. B.

Ich konnte im Lehrgang zum LSB nicht nur wertvolle und in der Praxis direkt anwendbare Methoden und Inhalte lernen, sondern habe persönlich nachhaltig profitiert. Eine absolute Empfehlung für jeden, der als Kommunikator in anspruchsvollen Situationen tätig ist, egal ob als Führungskraft, Experte oder Selbständiger in Kommunikationsberufen.

G. K.
  • Einführung in die Lebens- und Sozialberatung (20 Stunden)

  • Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen (75 Stunden)

  • Methodik der Lebens- und Sozialberatung (240 Stunden)

  • Krisenintervention (80 Stunden)

  • Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung (24 Stunden)

  • Gruppenselbsterfahrung (120 Stunden)

  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen (16 Stunden)

  • Berufsethik und Berufsrecht (16 Stunden)

  • Vorbereitung auf die staatliche Prüfung

Investition

Diplomausstellungs- bzw. Bestätigungsgebühr inkl. Prüfungstaxe € 210,-
Einzelselbsterfahrung pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) € 70,- bis € 100,-
Einzelsupervision pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) € 90,- bis € 120,-
Familienstellen mit NLP bei Dr. Brigitte Gross (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) € 450,-
Gesamtinvestition je nach Anmeldezeitpunkt (reguläre Ausbildungsordnung) € 11.559,- bis € 14.784,-
Sonderbonus bei Einmalzahlung im Voraus 8 % (reguläre Ausbildungsordnung) € 924,72,-
Gesamtinvestition Einmalzahlung im Voraus mit Sonderbonus (reguläre Ausbildungsordnung) € 10.634,28

Bei Anrechnungen lt. LSB-Verordnung §1, 2a. reduzieren sich die Kosten entsprechend der nicht zu absolvierenden Seminare.

Die Gesamtkosten beinhalten sämtliche Administrations- und Prüfungskosten.

Tätigkeitsbereiche

Lebens- und Sozialberatung ist ein gebundenes Gewerbe, d.h. die Ausbildung ist gesetzlich vorgegeben, der Gewerbeschein kann erst nach absolvierter Ausbildung und Abschlussprüfung gelöst werden. Gesetzestext: “Lebens- und Sozialberatung ist die bewusste und geplante Beratung und Begleitung von Menschen jeden Lebensalters in den verschiedensten Problem- und Entscheidungssituationen.” Das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung berechtigt zu jeder psychologischen Beratung. Dazu zählen unter anderem:

  • Persönlichkeitsberatung

  • Kommunikationsberatung

  • Konfliktberatung und Mediation

  • Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung

  • Erziehungsberatung

  • Berufs- und Karriereberatung

  • Sexualberatung

  • Sozial- und Gruppenberatung

  • Coaching

  • Supervision

Lehrgangsmodule Ausbildungsverordnung 2003

NLP-Ausbildung: 

  1. NLP-Einführungsseminar
  2. NLP-Intensivseminar
  3. NLP&NLPt Professional Practitioner
  4. NLP&NLPt Professional Master Practitioner

Grundlagen aus angrenzenden Fachbereichen (Seminare aus dem ÖTZ Propädeutikum)*: 

* entfällt für AbsolventInnen von Ausbildungslehrgängen lt. LSB-Verordnung §1, 2a.

Zwei der drei folgenden Seminare zur Wahl:

  • NLP&NLPt in der Psychosomatik und Gesundheitsförderung
  • NLP und das Gesundheitsbild
  • Systemisches Coaching und Kurzberatung

Eines der zwei folgenden Seminare zur Wahl:

  • Fragen der Ethik (aus dem ÖTZ Propädeutikum, Tag 2+3, 20 EH)
  • Sozialwissenschaften und Sozialphilosophie (wird derzeit nicht angeboten)

Rechts- und Wirtschaftskunde: 

  • Familienrecht für LSB
  • Berufsrecht und Berufsidentität für LSB
  • Wirtschaftskunde für psychologische Berufe
  • mind. 100 h protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen)
    Die Protokolle sollen enthalten: Initialen des Klienten, Überweisungskontext, Anzahl der Sitzung, Anliegen, Darstellung des jeweils relevanten Prozesses, meist S.C.O.R.E. und Intervention, persönliche Reflexion zu Vorgehensweise und Klient, handschriftlicher Bestätigungsvermerk des Supervisors und Stempel.
  • mind. 100 h Supervision (davon mind. 10 h Einzelsupervision)

Auf die fachliche Tätigkeit angerechnet wird:

  • max. 200 h fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeit in einschlägigen Praxen oder Institutionen. Die Bestätigung der Beratungsstelle/Praxis muss dementsprechend verfasst sein. (NLP-Videoprotokolle und Arbeit im Rahmen des Testings mit Realklienten sind mit 10 h anrechenbar.)
  • max. 100 h Peergroups
  • max. 150 h (18 Tage) fachliche Assistenz bei Seminaren (Ressourcepersonentätigkeit)
  • max. 150 h Vor- und Nacharbeiten

Ein Teil der gesetzlich geforderten fachlichen Tätigkeit (Arbeitsgruppen/Peergroups, Gruppensupervision, Beratungspraxis) sowie die gesetzlich geforderten 120 h Gruppenselbsterfahrung können ohne Mehrkosten im Zuge des Lehrgangs im ÖTZ-NLP&NLPt absolviert werden.

Weiters sind 30 h Einzelselbsterfahrung bei ausbildungsberechtigten Personen nachzuweisen.

Praktikumsstellen

Es ist Aufgabe der AusbildungskandidatInnen, sich die Stelle selbst zu suchen, soweit sie nicht ohnehin im Rahmen ihres Berufes fachlich einschlägig tätig sind. Wir stehen gerne beratend zur Seite.

Angerechnet werden z.B. Praktika bei der ÖTZ-NLP&NLPt-Beratungsstelle, Telefonseelsorge, Ö3 Kummernummer, diversen Beratungsstellen, Flüchtlingsberatung Diakonie, Caritas, Altersheimen oder Krankenhäusern.

Auch EU Praktika gelten und selbstverständlich auch Praktika für Klinische Psychologie/Gesundheitspsychologie oder das Psychotherapeutische Propädeutikum.

Vorteilhaft ist weiters, wenn an der Stelle ein erfahrene/r Lebens- und SozialberaterIn/Coach, Klinische/r PsychologIn oder GesundheitspsychologIn, Ärztin/Arzt oder BeraterIn tätig ist.

Lernmethoden

Vortrag mit und ohne Präsentation, Demo-Intervention mit anschl. Diskussion, Rollenspiele/Simulationen, Gruppendiskurs, Trancen, Metaphern und Metapherkonstruktion, Peergroup-Video Beobachtung und Analyse (VuF – Video und Feedback), 3er-Gruppenaufgaben theoretisch und praktisch, Cartoons zeichnen zur didaktischen Vorbereitung von Übungen, Gruppendynamische Übungen, Teamorganisationsaufgaben mit Reflexion, Einzel- und Gruppensupervision, Entwicklung von Kabarets über Lernprozesse, Kreative Darstellung von Lernprozessen, Bewertung von Simulationen, Metaphernübung in der Natur, Tranceübung in der Gruppe, Trance mit Musik

Ziele des Lehrgangs

Erwerb juristischer und psychologischer Prozesskenntnisse, sowie Spezialkenntnisse zur fachlichen Qualifikation als Lebens- und Sozialberater/in; Erwerb der Fähigkeiten zur Durchführung von Beratungen (Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Kommunikations-, Persönlichkeits-, Konflikt-, Sexual-, Erziehungs-, Gruppen-, Sozial-, Karriereberatungen), Coachings und Supervisonen

Lernmaterialien

Bei Online-Seminaren erhalten Sie die Unterlagen in digitaler Form (während bzw. nach dem Seminar). Bei Live-Seminaren stellen wir Ihnen die Unterlagen in gedruckter Form, Papier und Stifte sowie eventuell weitere für das Modul notwendige Materialien zur Verfügung.

Abschluss

Nach Absolvierung aller Ausbildungsmodule erhalten Sie ein Abschluss-Diplom mit dem das Gewerbe Dipl. Lebens- und Sozialberatung bei der zuständigen Bezirksbehörde beantragt werden kann.

Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang setzt sich aus Anwesenheit, Mitarbeit, Peergrouparbeit und Absolvierung aller notwendigen Kursaufgaben sowie Module zusammen und wird durch die Ausbildungsleitung evaluiert.

Rechtliches

Der abstrakte Begriff “Coaching” für sich allein kann frei verwendet werden – nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist. Das heißt: nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.

Coaching im Bereich Gesetzliches Bestimmung
Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen keine Gewerbeberechtigung ist erforderlich (nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit – genannt “neue Selbständigkeit”)
körperliche und energetische Ausgewogenheit Gewerbeberechtigung für die “personenbezogene Hilfestellung” ist erforderlich (freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der Befähigung ist nötig)
berufliche Fachqualifikationen, Produktivitätssteigerung oder berufliche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens Gewerbeberechtigung für die “Unternehmensberatung” ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig)
Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (beides sowohl in privatem als auch in beruflichem Kontext) sowie sportwissenschaftliche Beratung Gewerbeberechtigung für die “Lebens- und Sozialberatung”  (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) oder Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten oder der klinischen Psychologen ist erforderlich

Klärung häufiger Fehlinformationen

  • Die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei Coaching-Verbänden ist unzureichend für die Befugnis zur Ausübung der Persönlichkeitsentwicklungs- und Beziehungsberatung. Coaching-Verbände sind Privatvereine, die nicht berechtigt sind, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.

  • Eine Einschränkung der Gewerbeberechtigung “Lebens- und Sozialberatung” auf “Coaching” kann bei den Gewerbebehörden nicht erteilt werden, da eine Coaching-Tätigkeit in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähigkeit den gesamten Gewerbeumfang der Lebens- und Sozialberatung – gemäß § 119 der Gewerbeordnung – enthält.

  • Eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen unbefugter Gewerbeausübung hat nicht nur Informationscharakter, sondern kann eine Strafe bis zu € 3.600,- zur Folge haben.

  • Natürliche Personen sind von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wenn sie wegen betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (weiters: betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, organisierte Schwarzarbeit) oder wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen von einem Gericht (auch bedingt) verurteilt  worden sind und die Verurteilung nicht getilgt ist (Tilgungsfrist mindestens 5 Jahre). Auch im Ausland verwirklichte Gewerbeausschlussgründe sind heranzuziehen.

Alle unsere Ausbildungen sind grundsätzlich in Österreich gefördert!

Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Förderstelle vor Kursbeginn um alle notwendigen Infos zu erhalten.