Projekt Beschreibung
Ausbildung zum Lebensberater / Sozialberater
Coaching / Lebensberatung und Sozialberatung ist die bewusste und geplante psychologische Beratung und Begleitung von gesunden Menschen jedes Lebensalters in den verschiedensten Problem- und Entscheidungssituationen.
Psychologische Beratung gehört neben Psychologie, Psychotherapie und Medizin zu den vier Säulen der Gesundheitsvorsorge in Österreich. Seit 1990 ist Lebens- und Sozialberatung ein gebundenes, bewilligungspflichtiges Gewerbe lt. BGBl. II Nr. 140/2003 und BGBl. II Nr. 112/2006.
Neue Ausbildungsverordnung (gültig ab 22.09.2022), Übergangsregelung bis 22.09.2024.
Im Sinne der WHO-Gesundheitsdefinition ist die Lebens- und Sozialberatung eine präventive Tätigkeit. Mittels gezielter und strukturierter Gesprächsführung unter Nutzung unterstützender Methoden (auf der Grundlage kommunikationswissenschaftlicher, kurztherapeutischer und psychologischer Erkenntnisse) soll das geistige, seelische, körperliche und soziale Wohlbefinden der Klienten gefördert werden.
Ein großer Teil der methodischen Ausbildung ist im ersten Jahr im NLP&NLPt-Professional Practitioner- und im zweiten Jahr im erweiterten NLP&NLPt-Professional Master Practitioner-Diplomkurs integriert.
Die Ausbildung dauert je nach Vorbildung und Ihrer persönlichen Zeitgestaltung vier bis fünf Semester. Ab September 2024 sind es sechs Semester integriert in ein Bachelor Professional (BPr).
Darüber hinaus werden auch die nötigen theoretischen, juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen spezieller Seminare vermittelt:
Die Coachingausbildung ist hoch qualitativ, wissenschaftlich fundiert und bereichernd. Ein starkes, geduldiges und kompetentes Team unterstützt die TeilnehmerInnen und geht individuell auf die Bedürfnisse ein und repräsentiert die tragende Säule dieser Ausbildung.
Seit nunmehr 10 Jahren bin ich Lebens-und Sozialberaterin und vor allem im Bereich Krisenintervention, Trauerarbeit tätig. Die Ausbildung im ÖTZ war und ist für mich die wichtigste Grundlage für meine Tätigkeit. Sie bietet vor allem jedem Einzelnen, sich in seine ganz persönliche Richtung entwickeln zu können.
Ich konnte im Lehrgang zum LSB nicht nur wertvolle und in der Praxis direkt anwendbare Methoden und Inhalte lernen, sondern habe persönlich nachhaltig profitiert. Eine absolute Empfehlung für jeden, der als Kommunikator in anspruchsvollen Situationen tätig ist, egal ob als Führungskraft, Experte oder Selbständiger in Kommunikationsberufen.
Einführung in die Lebens- und Sozialberatung (20 Stunden)
Grundlagen der Lebens- und Sozialberatung in den angrenzenden sozialwissenschaftlichen, psychologischen, psychotherapeutischen, pädagogischen und medizinischen Fachbereichen (75 Stunden)
Methodik der Lebens- und Sozialberatung (240 Stunden)
Krisenintervention (80 Stunden)
Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lebens- und Sozialberatung (24 Stunden)
Gruppenselbsterfahrung (120 Stunden)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen (16 Stunden)
Berufsethik und Berufsrecht (16 Stunden)
Vorbereitung auf die staatliche Prüfung
Investition
Diplomausstellungs- bzw. Bestätigungsgebühr inkl. Prüfungstaxe | € 210,- |
Einzelselbsterfahrung pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) | € 70,- bis € 100,- |
Einzelsupervision pro Einheit, abhängig von der Therapeutin/vom Therapeuten (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) | € 90,- bis € 120,- |
Familienstellen mit NLP bei Dr. Brigitte Gross (extern zu absolvieren, nicht in den Gesamtkosten enthalten) | € 450,- |
Gesamtinvestition je nach Anmeldezeitpunkt (reguläre Ausbildungsordnung) | € 11.849 bis € 14.119,- |
Sonderbonus bei Einmalzahlung im Voraus 8 % (reguläre Ausbildungsordnung) | € 915,92,- |
Gesamtinvestition Einmalzahlung im Voraus mit Sonderbonus (reguläre Ausbildungsordnung) | € 10.533,08,- |
Bei Anrechnungen lt. LSB-Verordnung §1, 2a. reduzieren sich die Kosten entsprechend der nicht zu absolvierenden Seminare.
Tätigkeitsbereiche
Lebens- und Sozialberatung ist ein gebundenes Gewerbe, d.h. die Ausbildung ist gesetzlich vorgegeben, der Gewerbeschein kann erst nach absolvierter Ausbildung und Abschlussprüfung gelöst werden. Gesetzestext: “Lebens- und Sozialberatung ist die bewusste und geplante Beratung und Begleitung von Menschen jeden Lebensalters in den verschiedensten Problem- und Entscheidungssituationen.” Das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung berechtigt zu jeder psychologischen Beratung. Dazu zählen unter anderem:
Persönlichkeitsberatung
Kommunikationsberatung
Konfliktberatung und Mediation
Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung
Erziehungsberatung
Berufs- und Karriereberatung
Sexualberatung
Sozial- und Gruppenberatung
Coaching
Supervision
Rechtliches
Der abstrakte Begriff “Coaching” für sich allein kann frei verwendet werden – nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist. Das heißt: nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.
Coaching im Bereich | Gesetzliches Bestimmung |
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Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen | keine Gewerbeberechtigung ist erforderlich (nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit – genannt “neue Selbständigkeit”) |
körperliche und energetische Ausgewogenheit | Gewerbeberechtigung für die “personenbezogene Hilfestellung” ist erforderlich (freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der Befähigung ist nötig) |
berufliche Fachqualifikationen, Produktivitätssteigerung oder berufliche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens | Gewerbeberechtigung für die “Unternehmensberatung” ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) |
Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (beides sowohl in privatem als auch in beruflichem Kontext) sowie sportwissenschaftliche Beratung | Gewerbeberechtigung für die “Lebens- und Sozialberatung” (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) oder Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten oder der klinischen Psychologen ist erforderlich |
Klärung häufiger Fehlinformationen
Die Anerkennung von Coaching-Ausbildungen bei Coaching-Verbänden ist unzureichend für die Befugnis zur Ausübung der Persönlichkeitsentwicklungs- und Beziehungsberatung. Coaching-Verbände sind Privatvereine, die nicht berechtigt sind, Befugnisse für die Ausübung gesetzlich geregelter Berufe zu erteilen.
Eine Einschränkung der Gewerbeberechtigung “Lebens- und Sozialberatung” auf “Coaching” kann bei den Gewerbebehörden nicht erteilt werden, da eine Coaching-Tätigkeit in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähigkeit den gesamten Gewerbeumfang der Lebens- und Sozialberatung – gemäß § 119 der Gewerbeordnung – enthält.
Eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen unbefugter Gewerbeausübung hat nicht nur Informationscharakter, sondern kann eine Strafe bis zu € 3.600,- zur Folge haben.
Natürliche Personen sind von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wenn sie wegen betrügerischer Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers oder grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (weiters: betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, organisierte Schwarzarbeit) oder wegen einer sonstigen strafbaren Handlung zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen von einem Gericht (auch bedingt) verurteilt worden sind und die Verurteilung nicht getilgt ist (Tilgungsfrist mindestens 5 Jahre). Auch im Ausland verwirklichte Gewerbeausschlussgründe sind heranzuziehen.