Upgrading von NLP-Ausbildungen bei anderen Instituten

Liebe Kollegin! Lieber Kollege!

Wir gratulieren! Sie haben einen NLP-Kurs abgeschlossen und wollen diesen jetzt auf ein professionelles Niveau upgraden. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Ihre NLP-Ausbildung bei uns fortzusetzen und möchten Ihnen dazu gerne einige Hintergrundinformationen über uns und unser Verständnis von NLP-Ausbildungen näherbringen.

Die Landkarte ist nicht die Landschaft – diese Grundannahme gilt auch für NLP-Ausbildungen und NLP-Ausbildungsstätten weltweit.

So werden unter den gleichen Bezeichnungen (Practitioner, Master Practitioner, etc.) oft die unterschiedlichsten NLP-Konzepte, Inhalte und Kompetenzen in unterschiedlichster Zeit vermittelt. Vom sehr erlebnisorientierten kurzen NLP-Intensivtraining zur Selbsterfahrung bis hin zur professionellen methodisch-fachlichen mehrjährigen Berufsausbildung mit NLP.
mehr darüber beim Institutsvergleich

Wir wertschätzen dieses vielfältige Angebot und Engagement von NLP-Anbietern, da es vielen Menschen ermöglicht, "ihr" NLP zu finden.

Da unsere NLP-Ausbildung auch als Berufsausbildung für psychologische Beratung, Coaching, Mediation und Supervision konzipiert ist und als solche in Österreich gilt, sind unsere Ausbildungsinhalte auch durch den gesetzlichen Rahmen und Konsumentenschutzkriterien bestimmt.

Wir ersuchen daher um Verständnis, wenn wir beim Wunsch nach Fortsetzung bzw. Upgrading Ihrer NLP-Ausbildung an unserem Institut vorerst den Status Quo an aktueller NLP-Kompetenz in Hinblick auf die weitere Ausbildung abklären möchten bzw. ggf. ein methodisches Upgrading nötig wird – nicht zuletzt aus Respekt und Fairness anderen Kursteilnehmern gegenüber.

Bitte fordern Sie unsere Unterlagen an und nehmen Sie sich die Zeit, diese in Ruhe durchzulesen, bevor Sie über Ihre weitere Vorgangsweise entscheiden. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Infos auch unter www.trainingquality.at.

Mag. Peter Schütz
(für den ÖTZ-NLP&NLPt-Ausbildungsausschuss)
 

Upgrading

Kurz-Informationen zum Upgrade

Anerkennung und Anrechnung von NLP-Ausbildungen anderer Institute im ÖTZ-NLP&NLPt

Das ÖTZ-NLP&NLPt ist seit 1984 in Österreich als NLP-Ausbildungsstätte tätig. Seit damals existiert auch unser Standard von 37 Tagen NLP-Professional Practitioner und 30 Tage NLP-Professional Master Practitioner. Der Schwerpunkt dieser Kurse liegt neben der methodischen Arbeit im Vermitteln von intensiver Selbsterfahrung, persönlicher Entwicklung sowie kommunikativer Kompetenz in den Bereichen Wirtschaftskommunikation, pädagogische Arbeit und psychologische Beratung, Coaching und Therapie.

Alle unsere Lehrtrainer und Trainer sind Mediatoren und/oder Psychotherapeuten und/oder Psychologen und/oder staatlich anerkannte Coaches/Lebens- und Sozialberater und ermöglichen damit NLP-Selbsterfahrung und Supervision auf hohem Niveau.

Um die Ausbildungsmethodik bzw. die Ausbildungsqualität sicherzustellen, haben sich folgende Vorgangsweisen in der Praxis als zielführend erwiesen:

 

Unser Upgrade-Programm bezieht sich nur auf die ÖTZ-NLP&NLPt Graduierung. Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir andere NLP-Ausbildungen für die Berufsberechtigungen

nur anrechnen, wenn:

1. inhaltliche und formale Gleichwertigkeit gegeben ist
2. die jeweiligen Qualifikationsvoraussetzungen bei Ihren Ausbildnern gegeben waren.

Bei Kursen im Ausland bzw. in der EU bedarf es einer Einzelfallüberprüfung. Bei Lebens- und Sozialberatung/Coaching und Psychotherapie ist auch ein Fachgutachten möglich. Es kommt immer wieder vor, dass unseriöse Anbieter "international gültige" Diplome verkaufen und irreführend vorgehen. Wir beraten Sie gerne unentgeltlich bzgl. erfahrener Anwälte. Gelegentlich ist es möglich, die Kursgebühren unter Hinweis auf irreführende Werbung zurückzuhalten.

Wichtige Kriterien für die Anrechnung:

A. Mediator mit Lehrauftrag eines anerkannten Ausbildungsinstitutes für Mediation (siehe Mediatorenliste)
B. Ausbildungsberechtigte Person einer zertifizierten Ausbildungsstätte gemäß §4 LSB Verordnung
C. Lehrpsychotherapeut oder Lehrauftrag eines für das Fachspezifikum NLPt bescheidmäßig vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend befugten Ausbildungsträgers
D. ECP Ihres Ausbildners und Anerkennung durch ein EAPTI bzw. EANLPt akkreditiert

Wir können Sie gerne unentgeltlich über Möglichkeiten informieren, Ausbildungskosten zurückzuerhalten, falls Sie von anderen Ausbildern allfällig getäuscht wurden. Dazu kontaktieren Sie bitte einfach unser Büro per eMail oder telefonisch.

Empfehlenswert: www.trainingquality.at

Kompetenzvideozielarbeit

Folgende methodische Kriterien sind mindestens zu erfüllen, um eine Kompetenzvideozielarbeit auf "ÖTZ-NLP&NLPt-Professional Practitioner-Niveau" zur Begutachtung einzureichen.

  1. Das Anliegen des Klienten wird nach den klaren Kriterien des Zielrahmens exakt bestimmt (positiv, konkret und sinnesspezifisch, im Kontext, unter eigenem Einfluss und als Handlung formuliert). Im Regelfall wird adäquat z.B. mit Bausteinen externalisiert.
  2. Jetzt-Zustand und -Verhalten sowie das Gute daran werden klar herausgearbeitet.
  3. Es wird eindeutig herausgearbeitet, welche "Preise" zu zahlen sind, ob dafür Bereitschaft besteht und die daraus resultierenden Konsequenzen.
  4. Die systemischen Auswirkungen werden genau überprüft und berücksichtigt.
  5. Die Ressourcen werden genau erfasst und allenfalls als (neue) Teilziele aufgefasst. Soweit im Kontext eines Zielgesprächs möglich, werden einfache Interventionen zur Ressourcenverstärkung vorgenommen.
  6. Ein inhaltlich adäquates und körperlich dargestelltes Futurepace wird durchgeführt.
  7. Während der gesamten Arbeit ist der Rapport gut vorhanden, und zwar durch Stimme, Körperhaltung, Bewegungsanalogien, Wiederholung der Worte des Klienten sowie Pacing der Begleitersprache an nonverbale Zugangshinweise.
  8. Der Begleiter hält mit Pacing/Leading, evtl. verbalem/nonverbalem Ankern den Klienten im jeweils sinnvollen bzw. gewünschten Zustand und führt den Klienten rasch aus jeweils unproduktiven bzw. repetitiven Zuständen heraus.
  9. Der Begleiter verwendet vorwiegend offene Fragen zur Informationsgewinnung.
  10. Einschränkende Tilgungen, Verzerrungen und Generalisierungen in den Aussagen des Klienten werden sinnvoll metamodelliert und aufgelöst.
  11. Der Begleiter bleibt selbst in gutem Zustand während der ganzen Arbeit.
  12. Die Art und Weise, wie der Begleiter mit dem Klienten umgeht, ist dem Anliegen/ Thema angepasst (Inhalts- und Beziehungskongruenz).
  13. Durch die Arbeit eventuell entstehende Zielveränderungen werden nochmals mit Zielmodell genau bestimmt.
  14. Der Interventionsvorschlag ist adäquat, ökologisch und mit der Welt des Klienten kompatibel.

Stand: 23.03.2011