Psychotherapie
Laut § 2 Psychotherapiegesetz
setzt die selbständige Ausübung der Psychotherapie Absolvierung einer
allgemeinen und einer besonderen Ausbildung voraus. Sowohl der allgemeine Teil
(Psychotherapeutisches Propädeutikum) als auch der besondere Teil (Psychotherapeutisches
Fachspezifikum) wird durch eine theoretische und praktische Ausbildung vermittelt.
Beide Teile können Sie am ÖTZ-NLP&NLPt absolvieren.
Das ÖTZ-NLP&NLPt ist ein von der EANLPt
(European Association for NLPt) und EAP (European Association for Pyschotherapy)
akkreditiertes Trainingsinstitut (Zertifikat).
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Psychotherapeutisches
Propädeutikum mind. 765 Stunden Theorie + mind. 550 Stunden Praktika |
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Psychotherapeutisches
Fachspezifikum NLPt mind. 300 Stunden Theorie + mind. 1600 Stunden Praktika |
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EDMR-Traumatherapie für spezielle Berufsgruppen |
Zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie sind folgende
Bedingungen zu erfüllen (lt. § 11 PG)
1. erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und
Fachspezifikums,
2. Eigenberechtigung,
3. Vollendung des 28. Lebensjahres,
4. Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitliche
Eignung und Vertrauenswürdigkeit und
5. Eintragung in die Psychotherapeutenliste nach Anhörung des Psychotherapiebeirates.