Psychotherapie

Laut § 2 Psychotherapiegesetz setzt die selbständige Ausübung der Psychotherapie Absolvierung einer allgemeinen und einer besonderen Ausbildung voraus. Sowohl der allgemeine Teil (Psychotherapeutisches Propädeutikum) als auch der besondere Teil (Psychotherapeutisches Fachspezifikum) wird durch eine theoretische und praktische Ausbildung vermittelt. Beide Teile können Sie am ÖTZ-NLP&NLPt absolvieren.

Das ÖTZ-NLP&NLPt ist ein von der EANLPt (European Association for NLPt) und EAP (European Association for Pyschotherapy) akkreditiertes Trainingsinstitut (Zertifikat).

Psychotherapeutisches Propädeutikum

mind. 765 Stunden Theorie +
mind. 550 Stunden Praktika
  
Psychotherapeutisches Fachspezifikum NLPt

mind. 300 Stunden Theorie +
mind. 1600 Stunden Praktika
  

 

 

 

 

 

 

 

EDMR-Traumatherapie für spezielle Berufsgruppen

 

 

 

 

Zur selbständigen Ausübung der Psychotherapie sind folgende Bedingungen zu erfüllen (lt. § 11 PG)

1. erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und Fachspezifikums,
2. Eigenberechtigung,
3. Vollendung des 28. Lebensjahres,
4. Nachweis der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit und
5. Eintragung in die Psychotherapeutenliste nach Anhörung des Psychotherapiebeirates.