Frequently Asked Questions zum
MSc (Master of Science) und Akademische Expertin / Akademischer Experte

Übersicht

  1. Worin besteht der Unterschied zwischen Master of Science (MSc) und akademischem Experten / akademische Expertin?

  2. Was lässt sich von meiner ÖTZ-NLP&NLPt-Ausbildung anrechenen?

  3. Was ist von NLP-Kursen anderer Anbieter anrechenbar?

  4. Wer hat das ÖTZ-NLP&NLPt ermächtigt, die Lehrgänge durchzuführen?

  5. Welche Berufsberechtigungen sind mit den Abschlüssen verbunden?

  6. Wie lange dauern die Lehrgänge?

  7. Ab wann kann ich mich anmelden?

  8. Vergeben Sie ECTS Punkte?

  9. Allgemeine Fragen

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1. Worin besteht der Unterschied zwischen Master of Science (MSc) und akademische/r Experten/in?

Es gibt zwei große Unterschiede:

Einerseits im Zugang: Voraussetzung für akademische/r Experte/in ist Matura oder ein Äquivalent, z. B. Propädeutikumszulassung, Krankenpflegediplom mit Praxis; Voraussetzung für den M.Sc. ist ein Bakkelaureat, ein Äquivalent oder auch qualifizierte Berufserfahrung. Gesammelt sind die Zugangsvoraussetzungen hier zu finden.

Andererseits im Umfang: Der akademische Lehrgang bedarf weniger Seminare, einer kürzeren Arbeit (ca. 40 Seiten) und 2 statt 3 Videos.

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2. Was lässt sich von meiner ÖTZ-NLP&NLPt Ausbildung anrechenen?

Sicher die Module der Lebens- und Sozialberater-Ausbildung (NLP&NLPt-Professional Practitioner, NLP&NLPt-Professional Master Practitioner, Krisenintervention, verschiedene Spezialseminare), sowie die Module der Mediationsausbildung.

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3. Was ist von NLP-Kursen anderer Anbieter anrechenbar?

Das hängt von zwei Faktoren ab:

1. der Qualifikation der Vortragenden (Studium, Eintragung zum/r Zivilrechtsmediator/in, ausbildungsberechtigte Person laut Lebens- und Sozialberaterverordnung)
2. vom absolvierten Curriculum und der Qualität des Abschlussvideos.

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4. Wer hat das ÖTZ-NLP&NLPt ermächtigt, die Lehrgänge durchzuführen?

Mit dem BGBl 304-2006 vom 17.08.2006 erhielt das ÖTZ-NLP&NLPt die Berechtigung vom Wissenschaftsministerium, Lehrgänge universitären Charakters zu veranstalten und den Absolventen und Absolventinnen die akademischen Grade "Master of Science", abgekürzt "MSc", und "Akademischer Experte" / "Akademische Expertin" zu verleihen.

Das ÖTZ-NLP&NLPt bietet zwei Lehrgänge an:
1. Coaching und Mediation
2. Coaching und Personalentwicklung

Beide Lehrgänge werden sowohl als Master-Lehrgang universitären Charakters mit Abschluss als "MSc" als auch als Lehrgang universitären Charakters mit Abschluss als "Akademischer Experte" bzw. "Akademische Expertin" durchgeführt.

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5. Welche Berufsberechtigungen sind mit den Abschlüssen verbunden?

Mit diesen Lehrgängen erwerben Sie die Berufsvoraussetzungen für Coaching/Lebens- und Sozialberatung, Zivilrechtsmediation sowie Unternehmensberatung (zusätzliche Rechtsprüfung) und damit auch für die Eintragung als WirtschaftsmediatorIn. (Für Absolventen des Lehrgangs Coaching und Personalentwicklung sind einige Ergänzungen lt. den Ausbildungscurricula für Coaching/Lebens- und Sozialberatung sowie Zivilrechtsmediation nötig.)

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6. Wie lange dauern die Lehrgänge?

Von Beginn weg mindestens 5 Semester, weniger mit Anrechnungen! Die Dauer ist jedoch durch den modularen Aufbau auch weiter streckbar. Die Dauer Ihrer persönlichen Ausbildung hat keine Auswirkung auf die Kosten - es werden keine Semestergebühren verrechnet! Spätest möglicher Abschluss ist laut Gesetz: 31.12.2010. Eine Verlängerung dieser Frist ist in Diskussion. Im Herbst 2009 werden wir mehr darüber wissen, dann informieren wir Sie gerne darüber!

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7. Ab wann kann ich mich anmelden?

Eine Anmeldung ist frühestens gleichzeitig mit der Anmeldung zu dem NLP-Einführungsseminar möglich.

Spätestens abzugeben ist diese Anmeldung bei der Absolvierung des ersten Moduls aus dem Bereich Akademische Ergänzung oder des NLP&NLPt-Professional Master Practitioner-Diplomkurses für Personalentwicklung abzugeben.

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8. Vergeben Sie ECTS Punkte?

Ja! Hier finden Sie detaillierte Informationen zum European Credits Transfer System (ECTS) der Lehrgänge und der einzelnen Lehrveranstaltungen.

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9. Allgemeines

Frage:
Ich habe kein Bakkelaureat, aber 10 Jahre als Hauptabteilungsleiter in der Industrie gearbeitet. Gilt das als Life Credits?
Antwort:
Ja, das kann akkreditiert werden. Bitte dokumentieren Sie das bei der Anmeldung.

Frage:
Ich habe Matura - reicht das als Voraussetzung?
Antwort:
Als Voraussetzung für den akademischen Lehrgang reicht die Matura, ein Krankenpflege-Diplom oder die Zulassung zum Psychotherapeutischen Propädeutikum.

Frage:
Ich habe das Propädeutikum abgeschlossen. Reicht das als Voraussetzung für den MSc?
Antwort:
Um auf die ECTS Punkte für ein Bakkelaureatsäquivalent zu kommen, bedarf es noch einer schriftlichen Arbeit.

Frage:
Ich habe LSB-Befähigung und Mediatoreneintragung, was braucht es noch?
Antwort:
Wenn beide Ausbildungen im ÖTZ-NLP&NLPt absolviert wurden, bedarf es noch der Akademischen Ergänzung.

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Haben Sie weitere Fragen? Bitte überprüfen Sie zunächst unsere Homepage. Wenn Ihre Fragen dadurch nicht beantwortet sind, schreiben Sie uns ein kurzes eMail!



Stand vom 05.06.2008