Frequently Asked Questions zum
MSc (Master of Science) und Akademische Expertin / Akademischer Experte
Übersicht
1. Worin besteht der Unterschied zwischen Master of Science (MSc) und akademische/r Experten/in?
Es gibt zwei große Unterschiede:
Einerseits im Zugang: Voraussetzung für akademische/r Experte/in ist Matura oder ein Äquivalent, z. B. Propädeutikumszulassung, Krankenpflegediplom mit Praxis; Voraussetzung für den M.Sc. ist ein Bakkelaureat, ein Äquivalent oder auch qualifizierte Berufserfahrung. Gesammelt sind die Zugangsvoraussetzungen hier zu finden.Andererseits im Umfang: Der akademische Lehrgang bedarf weniger Seminare, einer kürzeren Arbeit (ca. 40 Seiten) und 2 statt 3 Videos.
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2. Was lässt sich von meiner ÖTZ-NLP&NLPt Ausbildung anrechenen?
Sicher die Module der Lebens- und Sozialberater-Ausbildung (NLP&NLPt-Professional Practitioner, NLP&NLPt-Professional Master Practitioner, Krisenintervention, verschiedene Spezialseminare), sowie die Module der Mediationsausbildung.
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3. Was ist von NLP-Kursen anderer Anbieter anrechenbar?
Das hängt von zwei Faktoren ab:
1. der Qualifikation der Vortragenden (Studium, Eintragung zum/r Zivilrechtsmediator/in, ausbildungsberechtigte Person laut Lebens- und Sozialberaterverordnung)
2. vom absolvierten Curriculum und der Qualität des Abschlussvideos.
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4. Wer hat das ÖTZ-NLP&NLPt ermächtigt, die Lehrgänge durchzuführen?
Mit dem BGBl 304-2006 vom 17.08.2006 erhielt das ÖTZ-NLP&NLPt die Berechtigung vom Wissenschaftsministerium, Lehrgänge universitären Charakters zu veranstalten und den Absolventen und Absolventinnen die akademischen Grade "Master of Science", abgekürzt "MSc", und "Akademischer Experte" / "Akademische Expertin" zu verleihen.
Das ÖTZ-NLP&NLPt bietet zwei Lehrgänge an:
1. Coaching und Mediation
2. Coaching und Personalentwicklung
Beide Lehrgänge werden sowohl als Master-Lehrgang universitären Charakters mit Abschluss als "MSc" als auch als Lehrgang universitären Charakters mit Abschluss als "Akademischer Experte" bzw. "Akademische Expertin" durchgeführt.
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5. Welche Berufsberechtigungen sind mit den Abschlüssen verbunden?
Mit diesen Lehrgängen erwerben Sie die Berufsvoraussetzungen für Coaching/Lebens- und Sozialberatung, Zivilrechtsmediation sowie Unternehmensberatung (zusätzliche Rechtsprüfung) und damit auch für die Eintragung als WirtschaftsmediatorIn. (Für Absolventen des Lehrgangs Coaching und Personalentwicklung sind einige Ergänzungen lt. den Ausbildungscurricula für Coaching/Lebens- und Sozialberatung sowie Zivilrechtsmediation nötig.)
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6. Wie lange dauern die Lehrgänge?
Von Beginn weg mindestens 5 Semester, weniger mit Anrechnungen! Die Dauer ist jedoch durch den modularen Aufbau auch weiter streckbar. Die Dauer Ihrer persönlichen Ausbildung hat keine Auswirkung auf die Kosten - es werden keine Semestergebühren verrechnet! Spätest möglicher Abschluss ist laut Gesetz: 31.12.2010. Eine Verlängerung dieser Frist ist in Diskussion. Im Herbst 2009 werden wir mehr darüber wissen, dann informieren wir Sie gerne darüber!
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7. Ab wann kann ich mich anmelden?
Eine Anmeldung ist frühestens gleichzeitig mit der Anmeldung zu dem NLP-Einführungsseminar möglich.
Spätestens abzugeben ist diese Anmeldung bei der Absolvierung des ersten Moduls aus dem Bereich Akademische Ergänzung oder des NLP&NLPt-Professional Master Practitioner-Diplomkurses für Personalentwicklung abzugeben.
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Ja! Hier finden Sie detaillierte Informationen zum European Credits Transfer System (ECTS) der Lehrgänge und der einzelnen Lehrveranstaltungen.
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Frage:
Ich habe kein Bakkelaureat, aber 10 Jahre als Hauptabteilungsleiter in der Industrie gearbeitet. Gilt das als Life Credits?
Antwort:
Ja, das kann akkreditiert werden. Bitte dokumentieren Sie das bei der Anmeldung.Frage:
Ich habe Matura - reicht das als Voraussetzung?
Antwort:
Als Voraussetzung für den akademischen Lehrgang reicht die Matura, ein Krankenpflege-Diplom oder die Zulassung zum Psychotherapeutischen Propädeutikum.Frage:
Ich habe das Propädeutikum abgeschlossen. Reicht das als Voraussetzung für den MSc?
Antwort:
Um auf die ECTS Punkte für ein Bakkelaureatsäquivalent zu kommen, bedarf es noch einer schriftlichen Arbeit.Frage:
Ich habe LSB-Befähigung und Mediatoreneintragung, was braucht es noch?
Antwort:
Wenn beide Ausbildungen im ÖTZ-NLP&NLPt absolviert wurden, bedarf es noch der Akademischen Ergänzung.
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Stand vom 05.06.2008