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Lehrgang
Lebens- und Sozialberatung Psychologische Beratung und Coaching |
Allgemeines |
Rechtliche Rahmenbedingungen |
Ausbildungswege |
Theoretische Ausbildung |
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Lebens- und Sozialberatung ist die bewusste und geplante psychologische Beratung und Begleitung von gesunden Menschen jedes Lebensalters in den verschiedensten Problem- und Entscheidungssituationen.
Über
das Angebot vieler anderer NLP-Ausbildungsinstitute hinaus bieten wir am ÖTZ-NLP&NLPt
Interessenten die Möglichkeit, diese berufliche Qualifikation in Verbindung
mit unserer NLP-Ausbildung zu erwerben.
Voraussetzung
für die 5-semestrige Lebens- und Sozialberater-Ausbildung ist die erfolgreiche
Teilnahme an einem NLP-Einführungs-
und einem NLP-Intensiv- und Auswahlseminar.
Nach einem Auswahlgespräch ist der Einstieg in die Ausbildung jedes Jahr
im Jänner, März, Juli, August und November möglich. Für
den Abschluss der Ausbildung müssen Sie mindestens das 21. Lebensjahr vollendet
haben.
Staatlich anerkannter Lehrgang, genehmigt und zertifiziert von der WKO, Lehrgangsnummer ZA-LSB 027.0/2003
Wichtige Informationen und Regelungen:
Wege zum Lebens- und Sozialberater
Stand: März 2007
Ein großer Teil der methodischen Ausbildung ist im ersten Jahr im NLP&NLPt-Professional Practitioner- und im zweiten Jahr im erweiterten NLP&NLPt-Professional Master Practitioner-Diplomkurs integriert. Darüber hinaus werden auch die nötigen theoretischen, juristischen und wirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen spezieller Seminare vermittelt (siehe Module der Ausbildung). Im Detail:
Gesamtkosten: € 10.800,- bis €
13.100,- je nach Beruf / zahlbar gemäß den Modulen der Ausbildung
Berechnungsbeispiel (ohne Anrechnungen):
Wenn Sie bei allen Seminaren den Very Early Bird Tarif bezahlen, betragen
die Gesamtkosten € 10.800,-. Wenn Sie bei allen Seminare den regulären
Tarif wählen, betragen die Gesamtkosten € 13.100,-. Für die
Ausstellung des Diploms wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,-
verrechnet. Das Skript-Seminar (Familien Stellen mit NLP bei Dr. Brigitte
Gross) sowie die Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision sind in den
genannten Gesamtkosten nicht inkludiert.
Module des Lehrgangs:
*) 2 der 4 Seminare
Zusätzlich bzw. in Ergänzung zum Lehrgang ist eine fachliche Tätigkeit im Ausmaß von mind. 750 h nachzuweisen.
Ein Teil der gesetzlich geforderten fachlichen Tätigkeit (Arbeitsgruppen/Peergroups, Gruppensupervision, Beratungspraxis) sowie die gesetzliche geforderten 120 h Gruppenselbsterfahrung können ohne Mehrkosten im Zuge des Lehrgangs im ÖTZ-NLP&NLPt absolviert werden.
Weiters sind 30 h Einzelselbsterfahrung bei ausbildungsberechtigten Personen nachzuweisen.
Das Diplom kann dann mit diesem Formular beantragt werden.
Praktikumsstellen
Es ist Aufgabe
der AusbildungskandidatInnen, sich die Stelle selbst zu suchen. Wir stehen
gerne beratend zur Seite.
Angerechnet werden z.B. Praktika bei der ÖTZ-NLP&NLPt-Beratungsstelle,
Telefonseelsorge, Ö3 Kummernummer, diversen Beratungsstellen, Flüchtlingsberatung
Diakonie, Caritas, Altersheimen oder Krankenhäusern.
Auch EU Praktika
gelten und selbstverständlich auch Praktika für Klinische Psychologie/Gesundheitspsychologie
oder das Psychotherapeutische Propädeutikum.
Liste
der anerkannte Praktikumsstellen des BMGF
Vorteilhaft
ist weiters, wenn an der Stelle ein erfahrener LSB, Klinischer- oder Gesundheitspsychologe,
Arzt oder Berater tätig ist.
QPSNLP
Qualifizierter Psychologischer Berater für Systemisches NLP
Lebens- und Sozialberater gibt es viele in Österreich. Je nach Zeitpunkt der Beantragung (Übergangsregelung 1989, LSB Verordnung 1990, 1995, 1998, 2003), Ausbildungsinstitution und Bundesland, aber auch Lebensalter (gewerberechtlicher Dispens ab 47 Jahre) gab es sehr unterschiedliche Wege, die Qualifikation zu erlangen.
Um die im Rahmen der ÖTZ-NLP&NLPt-Coaching-/Lebens- und Sozialberater-Ausbildung zertifizierten NLP-Berater eindeutig zu positionieren, haben wir als Qualitätssiegel und Gütezeichen den Qualitätsstandard "QPSNLP - Qualifizierter Psychologischer Berater für Systemisches NLP" entwickelt. Dieser Standard garantiert Konsumenten ein Ausbildungs-, Supervisions-, Praxis- und Kompetenzniveau in den Bereichen Coaching und Prozessberatung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Zusätzliche Ausbildungsanforderungen, die über die ordentliche Ausbildung hinausgehen:
Bei Nachweis aller Kriterien wird das Zertifikat "QPSNLP" ausgestellt.
Ausbildung zum Wirtschaftscoach
Die
Ausbildung ist eine erweiterte LSB/Coaching-Ausbildung nach gesetzlichen Vorgaben.
Die Bausteine sind weitgehend frei kombinierbar (bitte beachten Sie allfällige
Teilnahmevoraussetzungen!). Die Anrechenbarkeit anderer Ausbildungsschritte ist bei Gleichwertigkeit
bezüglich Inhalt, Dauer und Qualifikation des Vortragenden möglich.
Zusätzlich zu den Modulen des Lehrgangs Lebens- und Sozialberatung
sind folgende Seminare zu absolvieren:
*) 1 der 2 Seminare
Coaching - die rechtliche Situation in Österreich
Der abstrakte Begriff "Coaching" für sich allein kann frei verwendet werden - nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist. Das heißt: nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.
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Coaching
im Bereich
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Gesetzliche Bestimmung |
| Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen | keine Gewerbeberechtigung ist erforderlich (nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit - genannt "neue Selbständigkeit") |
| körperliche und energetische Ausgewogenheit | Gewerbeberechtigung für die "personenbezogene Hilfestellung" ist erforderlich (freies Gewerbe, d.h. kein Nachweis der Befähigung ist nötig) |
| berufliche Fachqualifikationen, Produktivitätssteigerung oder berufliche Entwicklung im Interesse eines Unternehmens | Gewerbeberechtigung für die "Unternehmensberatung" ist erforderlich(reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) |
| Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung (beides sowohl in privatem als auch in beruflichem Kontext) sowie sportwissenschaftliche Beratung |
Gewerbeberechtigung für die "Lebens- und Sozialberatung" ist erforderlich (reglementiertes Gewerbe, d.h. ein Nachweis der Befähigung mit gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnissen ist nötig) oder Eintragung in die Liste der Psychotherapeuten oder der klinischen Psychologen ist erforderlich |
Coaching-Ausbildungen
Die Lehre in Österreich ist frei.
Ausbildungsanbieter müssen jedoch - gemäß der vorvertraglichen
Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflicht (ABGB § 878 Satz 3)
- über die beruflichen Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten der
Ausbildungsinhalte korrekt informieren. Andernfalls könnten die Chancen
eines Kursteilnehmers auf Schadenersatz (Rückzahlung der Ausbildungsgebühren,
Zeitverlust, Verdienstentgang, Reisekosten, immaterielle Schäden, usw.)
sehr gut sein, wenn der Rechtsweg beschritten würde.
Wiener Qualitätscheckliste für Coachingausbildungen
Klärung häufiger Fehlinformationen
Stand vom 17.11.2009