Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lehrgänge Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie, Psychotherapeutisches Propädeutikum, Zivilrechtsmediation, Coaching/LSB sowie den NLP&NLPt Professional Practitioner bzw. Master Practitioner-Diplomkurs entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kursverträgen bzw. Ausbildungsbedingungen.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Seminarplatz gilt – vorbehaltlich freier Plätze – als reserviert. Eine Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail zugesandt. Die genauen Seminardetails senden wir Ihnen ca. 10 Tage vor Beginn per E-Mail zu.
  3. Durch frühzeitige Zahlung haben Sie die Möglichkeit, unsere vergünstigten Tarifstufen Very Early Bird und Frühzahler zu nutzen. Diese sind nur bis zum jeweiligen Tarifstichtag gültig. Sollten die Kosten vom AMS übernommen werden und direkt vom AMS an uns im Nachhinein bezahlt werden, dann ist in der Regulärtarif fällig.
  4. Wir bitten Sie die Zahlung innerhalb von 5 Werktagen zu tätigen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen verrechnen wir Ihnen automatisch den nächst höheren Tarif mit einer Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Wenn wir nach Ablauf dieser Nachfrist keine Zahlung von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, Mahngebühren in Rechnung zu stellen:
    – 1. Mahnung (EUR 25,- Mahngebühren, Zahlungsfrist 10 Werktage)
    – 2. Mahnung (EUR 25,- Mahngebühren, Zahlungsfrist 10 Werktage)
    Sollte nach der Frist keine Zahlung bei uns eingehen, übergeben wir die Angelegenheit unserem Anwalt. Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichten Sie sich zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch Verfolgung unserer Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes. Die Verrechnung der Antwaltskosten erfolgt lt. RATG.
  5. Im Fall einer Umbuchung bis 21 Tage vor Seminarbeginn fallen keine Umbuchungsgebühren an. Im Falle einer Umbuchung bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 30%, bis 3 Tage vor Seminarbeginn 50%, innerhalb von 3 Tagen vor Seminarbeginn 80% des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird. Ausnahme: Umbuchungen wegen Unfall oder Krankenhausaufenthalt mit entsprechenden polizeilichen oder ärztlichen Bestätigungen.
  6. Im Fall eines Rücktritts bis 30 Tage vor Seminarbeginn fallen keine Stornokosten an. Im Falle eines Rücktritts bis 7 Tage vor Seminarbeginn werden 30%, bis 3 Tage vor Seminarbeginn 50%, innerhalb von 3 Tagen vor Seminarbeginn 80% des Seminarbeitrags einbehalten, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erfolgt keine Refundierung des Seminarbetrags.
  7. Bei mangelnder TeilnehmerInnenzahl kann das Seminar bis 7 Tage vor Seminarbeginn von Seiten des ÖTZ-NLP&NLPt abgesagt oder verschoben werden. Im Fall einer Absage wird der Seminarbeitrag zur Gänze rückerstattet, es entsteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Stornokosten für Reise und/oder Aufenthalt.
  8. Bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Seminar auf Wunsch des/der TeilnehmerIn entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminarbeitrages oder sonstiger Kosten. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind vom/von der TeilnehmerIn zu tragen.
  9. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte Schäden selbst.
  10. Die Seminare können zu Ausbildungs- und Supervisionszwecken auf Video aufgenommen werden. Die Rechte an diesen Aufnahmen liegen beim ÖTZ‑NLP&NLPt. Die Aufnahmen stehen den TeilnehmerInnen nach Rücksprache mit den TrainerInnen im Sekretariat nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Ansicht zur Verfügung.
  11. Das ÖTZ-NLP&NLPt behält sich vor, Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und TrainerInnen durchzuführen.
  12. Bedenken Sie bitte, dass ein großer Teil des Lernerfolges durch Sie selbst bestimmt wird. Das Arbeiten in wechselnden Dreiergruppen ermöglicht eine Vielfalt an Erfahrungen mit Menschen aus den unterschiedlichsten Berufen und individuellen Landkarten. In einer Übung hat jede Position einen anderen Lerncharakter und es ist Ihre Aufgabe, ganz egal ob bei Demonstrationen oder in den Dreiergruppen, durch Aufmerksamkeit den für Sie optimalen Lerneffekt zu erzielen. Essen, trinken und Kaugummikauen oder der Gebrauch von Handys ziehen Aufmerksamkeit ab und behindern so die Fokussierung der Wahrnehmung und damit auch das Lernen. Lernen mit NLP hat einen ganzheitlichen Aspekt, dem nur so Rechnung getragen werden kann.
  13. Gemäß § 12. Abs. 1 und 2 Tabakgesetz, BGBl.Nr. 431/1995, Nichtraucherschutz, gilt in Seminarräumlichkeiten generelles Rauchverbot. In einzelnen Seminarhäusern und den Seminaren einzelner TrainerInnen ist das Rauchen explizit nur im Freien (Wetter unabhängig) zulässig und auch nur dort, wo keinerlei Belästigung anderer möglich ist. Der/die TeilnehmerIn hat dies explizit zur Kenntnis genommen und weiß, dass eine Nichtbeachtung als rücksichtsloses Verhalten gewertet wird und nach einer Ermahnung einen Ausschluss vom Kurs ohne Rückzahlung der Kursbeiträge nach sich ziehen kann.

Stand, Mai 2019. Gültig für die Republik Österreich.